Kosten

Hoheitliche Leistungen

Die Gebühren für das amtliche Vermessungswesen (Teilungsvermessung, Wiederherstellung von Grenzpunkten, Erstellung amtlicher Lagepläne, Gebäudeeinmessung, etc.) sind in Nordrhein- Westfalen einheitlich geregelt und richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).

Ingenieurvermessung

Für Leistungen der Ingenieurvermessung kann die Abrechnungsgrundlage die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Anlage 1.4 bilden. Zu diesem Bereich gehören die planungsbegleitende Vermessung und die Bauvermessung (Absteckung, Bauausführungsvermessung, Bauüberwachung).

Sonstige Leistungen

Für weitere Leistungen, die nicht nach o.g. Rechtsgrundlagen abgerechnet werden, berechnen wir die Kosten entweder nach tatsächlichem Zeitaufwand oder nach vorher vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis.

Aufgrund der Komplexität der Gebühren- und Kostenregelungen nennen wir Ihnen an dieser Stelle keine Kosten für die zu erbringenden Leistungen, erstellen Ihnen aber gerne nach Kontaktaufnahme kostenfrei eine auf Ihren Fall abgestimmte Kostenermittlung.

Dipl.-Ing. Karl-Heinz Gadziak
Dipl.-Ing. Monika Gadziak
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Friedrich-Ebert-Straße 9
59425 Unna
Tel.: 02303 12149

Fax: 02303 22680
vermessung@gadziak.de
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